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Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025: Mehr Freiheit für Familien bei der Namenswahl

Fachbeitrag im Familienrecht

Neues Namensrecht ab dem 1. Mai 2025 – Größere Freiheiten für Familien bei der Auswahl von Namen

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft. Dadurch wird das bisher strenge und häufig kritisierte bürgerlich-rechtliche Namensrecht in Deutschland modernisiert und an die Lebensrealität vieler Familien angepasst.

Für deutsche und binationalen Familien eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensführung in der Ehe, für Kinder und bei internationalen Ehen. Künftig können Familien flexibler entscheiden, welchen Ehenamen oder Geburtsnamen sie wählen möchten – eine wichtige Erleichterung, insbesondere für Patchwork- und Mehrstaatenfamilien.

Ich begleite Sie sicher und rechtssicher bei allen Fragen rund um Namenswahl, Namensänderung und internationale Namensführung.

Ab wann tritt das neue Namensrecht in Kraft und wer ist davon betroffen?

Das reformierte Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und betrifft alle Personen, auf die das deutsche Namensrecht Anwendung findet. Hierzu zählen nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch alle Personen mit ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Für wen gelten die Änderungen?

  • Alle Eheschließungen und Geburten ab dem 1. Mai 2025

  • Bestandsfälle: Auch bestehende Ehenamen und Geburtsnamen können gemäß der Überleitungsvorschrift in Artikel 229 § 67 EGBGB (n.F.) angepasst werden.

  • So haben beispielsweise Ehepaare, die bereits vor dem 1. Mai 2025 verheiratet sind, künftig die Möglichkeit, eine neue Namensbestimmung vorzunehmen.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie ausführlich zu Ihren Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Namensrecht 2025 – sei es bei Eheschließung, Geburt oder nachträglicher Namensanpassung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich prüfe, wie Sie die neuen Freiheiten optimal für Ihre Familie nutzen können.

Wesentliche Veränderungen im Namensrecht 2025 – Einführung von echten Doppelnamen für Ehegatten und Nachkommen.

Mit dem neuen Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, erhalte ich als Rechtsanwalt die Möglichkeit, Familien bei der Namenswahl erheblich mehr Gestaltungsspielraum zu bieten. Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Einführung von echten Doppelnamen – sowohl für Ehepaare als auch für Kinder.

Doppelnamen für Ehepaare

  • Zukünftig können Ehepaare ihren Ehenamen als Doppelnamen festlegen.

    • Sie haben die Wahl, die Familiennamen oder Geburtsnamen beider Partner zu kombinieren – mit oder ohne Bindestrich.

    • Diese Option war bisher nicht gegeben. Die bisherigen Regelungen erlaubten lediglich die Festlegung eines einzelnen Ehenamens.

  • Beispiele (fiktives Ehepaar Schneider, geb. Weber, und Fischer):

    • Schneider-Fischer

    • Fischer-Schneider

    • Weber-Fischer

    • Fischer-Weber

  • Eltern haben künftig die Möglichkeit, ihrem Kind einen Doppelnamen zu geben, der aus beiden Familiennamen zusammengesetzt ist – auch wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind.

  • Besonders wichtig: Auch bereits verheiratete Paare können ihren Kindern nun nachträglich einen Doppelnamen geben – unabhängig von der bisherigen Namenswahl.

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) in Kraft. Dadurch wird das bisher strenge und häufig kritisierte bürgerlich-rechtliche Namensrecht in Deutschland modernisiert und an die Lebensrealität vieler Familien angepasst.

Für deutsche und binationalen Familien eröffnen sich durch die Gesetzesänderung neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Namensführung in der Ehe, für Kinder und bei internationalen Ehen. Künftig können Familien flexibler entscheiden, welchen Ehenamen oder Geburtsnamen sie wählen möchten – eine wichtige Erleichterung, insbesondere für Patchwork- und Mehrstaatenfamilien.

Ich begleite Sie sicher und rechtssicher bei allen Fragen rund um Namenswahl, Namensänderung und internationale Namensführung.

Erleichterte Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder – Neuerungen im Namensrecht 2025

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bietet für Stief- und Scheidungskinder erhebliche Erleichterungen bei der Namensänderung. Damit erhalten Familien mehr Freiraum, um Namenssituationen an veränderte Lebensverhältnisse anzupassen.

  • Rückgängigmachen einer Einbenennung für Stiefkinder:

    • Künftig wird es für Stiefkinder deutlich einfacher sein, eine frühere Einbenennung zurückzunehmen.

    • Wenn ein Kind den Namen des Stiefelternteils angenommen hat, kann es im Falle der Scheidung oder wenn es nicht länger im Haushalt der Stieffamilie lebt, einfacher zu seinem ursprünglichen Nachnamen zurückkehren.

  • Auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern gibt es Änderungen:

    • Wenn ein Elternteil nach der Scheidung den Ehenamen ablegt und wieder seinen Geburtsnamen annimmt, kann das Kind – vorausgesetzt, es lebt im Haushalt dieses Elternteils – künftig den geänderten Familiennamen annehmen.

    • Voraussetzungen hierfür:

      • Das Kind muss der Namensänderung zustimmen, sofern es mindestens fünf Jahre alt ist.

      • Bei gemeinsamer elterlicher Sorge oder wenn der andere Elternteil weiterhin sorgeberechtigt ist, kann die Namensänderung nicht gegen dessen Willen erfolgen, falls das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt.

Ich, als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht, stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Namensänderung für Kinder, Einbenennung und den rechtlichen Voraussetzungen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – ich begleite Sie rechtssicher bei der Namensänderung nach Trennung, Scheidung oder Stiefelternschaft.

Namensänderung für Volljährige – Neue Optionen im Namensrecht ab 2025

Mit dem neuen Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, haben Volljährige erstmals die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen eigenständig und ohne einen familienrechtlichen Anlass zu ändern. Dies kann direkt durch eine Erklärung beim Standesamt erfolgen – eine Eheschließung, Scheidung oder Adoption ist nicht mehr notwendig.

  • Neue Möglichkeiten zur Änderung des Geburtsnamens

Künftig können Volljährige:

  • Vom Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln, falls sie als Minderjährige nur den Familiennamen eines Elternteils erhalten haben.

  • Einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile annehmen, selbst wenn in der Kindheit nur der Name eines Elternteils geführt wurde.

  • Einen mehrgliedrigen Namen auf einen eingliedrigen Familiennamen verkürzen, sofern der mehrgliedrige Name bereits im Kindesalter verwendet wurde.

  • Zusätzlich bestehende Optionen

    • Neben den neuen vereinfachten Änderungsmöglichkeiten bleiben auch die bisherigen bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Wege zur Namensänderung erhalten.

    • Zum Beispiel aus einem wichtigen Grund oder durch behördliche Genehmigung.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten der Namensänderung, den rechtlichen Voraussetzungen und begleite Sie bei der Erklärung vor dem Standesamt. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – ich unterstütze Sie sicher und diskret bei Ihrer Namensänderung.

Geschlechtsgerechte Familiennamen und Namensrecht gemäß friesischer und dänischer Tradition – Neuerungen ab 2025

Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt bedeutende Neuerungen für Personen mit kulturellem oder sprachlichem Hintergrund, insbesondere für Mitglieder des sorbischen Volkes, der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit in Deutschland.

  • Geschlechtsangepasste Namensformen – beispielsweise gemäß der sorbischen Tradition

    • Künftig habe ich die Möglichkeit, eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- oder Ehenamens festzulegen.

    • Ein Beispiel aus der sorbischen Tradition:

    • Aus Novak kann für Frauen Novakowa werden.

    • Diese Möglichkeit steht nicht nur den Angehörigen des sorbischen Volkes offen, sondern auch anderen Personen, sofern die Namensanpassung ihrer Herkunft oder der Herkunft des Namens entspricht und dies in der Rechtsordnung eines anderen Staates vorgesehen ist.

  • Das neue Namensrecht berücksichtigt ebenfalls die friesische Namenstradition:

    • Patronymische Namen (abgeleitet vom Vornamen des Vaters), wie z.B. Petersen von Peter

    • Ebenso möglich sind matronymische Namen, wie z.B. Mariken, abgeleitet vom Vornamen der Mutter Marike.

  • Für die dänische Minderheit gilt künftig, dass Kindern Geburtsdoppelnamen ohne Bindestrich gegeben werden können.

    • Der erste Namensbestandteil darf der Name eines nahen Angehörigen sein – etwa der Großmutter:

    • Beispiel: Jørgensen Mikkelsen, wobei Jørgensen auf den Familiennamen der Großmutter verweist.

Das Namensrecht 2025 bietet neue, kulturell einfühlsame Möglichkeiten zur Namenswahl. Ich berate Sie umfassend zu: geschlechtsangepassten Namensformen, der Namenswahl gemäß friesischer oder dänischer Tradition sowie rechtskonformen Namensänderungen im Zusammenhang mit kultureller Zugehörigkeit.

Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption – Mehr Freiheit bei der Namenswahl im neuen Namensrecht 2025.

Das neue Namensrecht, welches am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt auch für die Erwachsenenadoption wichtige Neuerungen mit sich. Zukünftig besteht kein automatischer Zwang mehr zur Änderung des Familiennamens nach einer Adoption im Erwachsenenalter.

  • Adoptierte Volljährige haben künftig folgende Optionen:

    • Beibehaltung des bisherigen Familiennamens

    • Übernahme des Familiennamens der adoptierenden Person

    • Bildung eines Doppelnamens, der den bisherigen Namen und den Namen der annehmenden Person kombiniert – mit oder ohne Bindestrich

  • Diese Änderung fördert die Selbstbestimmung adoptierter Volljähriger und berücksichtigt, dass sie oft bereits eine gefestigte Identität mit ihrem bisherigen Namen entwickelt haben.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie umfassend zu den neuen Regelungen, kläre über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf und begleite Sie sicher durch den Namensänderungsprozess. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Beratung – ich unterstütze Sie bei Ihrer individuellen Namensentscheidung nach Erwachsenenadoption.

Internationales Namensrecht und Namensänderung ab 2025 – Was Familien beachten sollten

Mit dem neuen Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, ändern sich auch wesentliche Vorschriften zum internationalen Namensrecht sowie zur praktischen Durchführung von Namensänderungen. Diese Reform bietet mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und individuelle Optionen, insbesondere für binationalen Familien, Doppelstaatler und Migranten.

  • Internationales Namensrecht – neue Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

    • Ab 2025 wird das anwendbare Namensrecht im internationalen Kontext primär nach dem gewöhnlichen Aufenthalt einer Person bestimmt – nicht mehr automatisch nach ihrer Staatsangehörigkeit.

    • Darüber hinaus bleibt es weiterhin möglich, das Namensrecht des Heimatstaates frei zu wählen.

    • Diese Änderung sorgt für mehr Rechtssicherheit für binationalen Familien, Mehrstaatler und Personen mit Migrationshintergrund, die ihre Namensführung an ihre Lebensumstände anpassen möchten.

  • Wo kann ich eine Namensänderung vornehmen?

    • Alle Namensänderungen, sei es im Rahmen der Eheschließung, Adoption, Einbenennung, Doppelnamen oder internationaler Anpassung, werden künftig beim örtlich zuständigen Standesamt durchgeführt.

    • Wichtig: Nach der erfolgreichen Namensänderung müssen auch alle amtlichen Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Versicherungskarten aktualisiert werden.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie persönlich und ausführlich zu den aktuellen Möglichkeiten, Voraussetzungen und Abläufen der Namensänderung. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung – ich sorge für Klarheit und Rechtssicherheit bei Ihrer Namensänderung nach deutschem und internationalem Recht.

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