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DIE KUNST, RECHT ZU BEHALTEN

AKTUELLES

Der Landkreis Görlitz nimmt immer wieder Befristungen von Arbeitsverträgen vor. Am 12.04.18 hat das Arbeitsgericht Bautzen in einer von uns geführten Verfahren des Arbeitsgerichts Bautzen das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin entfristet. mehr... Viele Arbeitsverträge enthalten zu Lasten der Arbeitnehmer lange Kündigungsfristen. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen unangemessen sein kann. Hier müssen unbedingt die Arbeitsverträge nachgebessert werden, um Probleme zu verhindern (BAG v. 26.10.17, 6 AZR 158/16). mehr...

Was Sie beachten

sollten

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Stolperfallen und Fristen mehr...

Wichtig zu wissen

Änderung der Rechtssprechung zum Verfall des Urlaubs am Jahresende bzw. zu Ende März: Nach einer neuen Entscheidung des EuGH verfällt der Urlaub nicht mehr, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keinen Urlaub angewiesen hatte (EuGH, Urt. v. 06.11.2018, Az. C- 619/16 und C-684/16), mehr...

Wichtige

Gesetzesänderung

Zukünftig können Sie als Arbeitgeber Mindestarbeitszeiten vereinbaren und hiervon 25% nach oben oder 20% nach unten abweichen, ohne dass Sie dauerhaft an die geänderten Arbeitszeiten gebunden sind (§ 12 Abs. 2 TzBfG, ab 01.01.19) Fragen Sie uns. Wir vertreten Sie gern. eMail an uns
Arbeitsrecht  Unsere Kanzlei bietet arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer sowie klein- und mittelständische Unternehmen und für Betriebsräte.  Unsere Philosophie Die Tatsache, dass wir im Arbeitsrecht Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte beraten und vertreten, versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen
Für Arbeitnehmer Wir helfen Ihnen bei: Kündigung Abmahnung Auflösungsverträgen ausstehenden Lohn- und Gehaltsansprüchen Überstundenvergütungen Sondergratifikationen (Weihnachtsgeld u.a.) Dienstwagenregelung Unfällen mit Dienstwagen und auf Dienstfahrten Mobbing Diskriminierung Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und den Arbeitsschutz Fragen zum Mutterschutz und Elternzeit Wahrung von Schwerbehindertenrechten Fragen zum Zeugnis Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und betrieblicher Übung und bei Ihrem ganz eigenen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber

Spezialwissen, langjährige Erfahrung

und ständige Fortbildungen

Rechtsanwalt

Ralf

Bergert

ist

Fachanwalt

für

Arbeitsrecht

und

Fachanwalt

für

Sozialrecht.

Beide

Titel

wurden

ihm

von

der

Rechtsanwaltskammer

Sachsen

aufgrund

der

nachgewiesenen

vertieften

Kenntnisse

des Arbeitsrechts und Sozialrechts und einer jahrelangen praktischen Tätigkeit auf diesem Gebiet verliehen.

Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens 15 Stunden fachbezogen fortbilden.

mehr …

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Informieren Sie sich über aktuelle Entscheidungen und Wissenswertes rund um das Arbeitsrecht.

mehr …

© Rechtsanwalt Ralf Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, anwalt@bergert.info DATENSCHUTZ IMPRESSUM

B E R G E R T

R e c h t s a n w a l t s g e s e l l s chaft mbH

R E C H T S A N W Ä L T E U N D F A C H A N W Ä L T E

Elisabethstraße 33 - 02826 Görlitz

Tel. 03581 41 34 52 eMail anwalt@bergert.info Fax: 03581 41 34 55 Internet www.bergert.info Parkmöglichkeiten vor dem Haus, Wir beraten Sie gern auch per Video über Microsoft Teams. Fragen Sie uns!

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Sachsen

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Für Arbeitgeber:

Wir unterstützen Sie bei der

Umsetzung Ihrer unternehmerischen

Entscheidungen, u.a. bei:

Kurzarbeit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen Dienstwagenordnung Bonusvereinbarungen Zielvereinbarungen Abmahnungen Kündigungen einschließlich Änderungskündigungen Zeugnissen Betriebsvereinbarungen und bei Ihren ganz speziellen Problemen Wir beraten und unterstützen Sie bei: Lösung innerbetrieblicher Konflikte mit und zwischen Mitarbeitern im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat) Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat Einigungsstellenverfahren Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen im Tarifrecht, insbesondere beim Streit gegenüber Gewerkschaften im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungsrechtliche Probleme und bei Ihren ganz speziellen Problemen
Für Arbeitnehmer Wir helfen Ihnen bei: Kündigung Abmahnung Auflösungsverträgen ausstehenden Lohn- und Gehaltsansprüchen Überstundenvergütungen Sondergratifikationen (Weihnachtsgeld u.a.) Dienstwagenregelung Unfällen mit Dienstwagen und auf Dienstfahrten Mobbing Diskriminierung Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und den Arbeitsschutz Fragen zum Mutterschutz und Elternzeit Wahrung von Schwerbehindertenrechten Fragen zum Zeugnis Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und betrieblicher Übung und bei Ihrem ganz eigenen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber
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Arbeitsrecht  Unsere Kanzlei bietet arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Für Arbeitgeber:

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung

Ihrer unternehmerischen

Entscheidungen durch Gestaltung und

Fertigung von:

befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen Dienstwagenordnung Bonusvereinbarungen Zielvereinbarungen Abmahnungen Kündigungen einschließlich Änderungskündigungen Zeugnissen Betriebsvereinbarungen und bei Ihren ganz speziellen Problemen Wir beraten und unterstützen Sie bei: Lösung innerbetrieblicher Konflikte mit und zwischen Mitarbeitern im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat) Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat Einigungsstellenverfahren Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen im Tarifrecht, insbesondere beim Streit gegenüber Gewerkschaften im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungsrechtlichen Problemen und bei Ihren ganz speziellen Problemen
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Tatsache,

dass

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Beide

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Sachsen

aufgrund

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nachgewiesenen

vertieften

Kenntnisse

des

Arbeitsrechts

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Sozialrechts

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Was Sie

beachten

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Änderung der Rechtssprechung zum Verfall des Urlaubs am 31.12. / 31.03.: Nach einer neuen Entscheidung des EuGH verfällt der Urlaub nicht mehr, wenn der Arbeitgeber in diesem Zeitraum keinen Urlaub angewiesen hatte (EuGH. Urt. v. 06.11.18, Az. C- 619/16 und C- 684/16).

Wichtige

Gesetzes-

änderung

Zukünftig können Sie als Arbeitgeber Mindestarbeitszeiten vereinbaren und hiervon 25% nach oben oder 20% nach unten abweichen, ohne dass Sie dauerhaft an die geänderten Arbeitszeiten gebunden sind (§ 12 Abs. 2 TzBfG, ab 01.01.19). Wichtig dürfte dieses insb. bei Pflegediensten sein. Fragen Sie uns. Wir vertreten Sie gern. eMail an uns
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