Kontakt
Ihre Kanzlei BERGERT Rechtsanwälte.
Adresse
Elisabethstr. 33
02826 Görlitz
Öffnungszeiten
Mo.- Do.: 09:00 – 12:30, 14:00 – 16:30 Uhr
Fr.: 09:00 – 12:30 Uhr
Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung bei Ihnen angekündigt? Der Betriebsprüfer macht dabei Fehler? Die Betriebsprüfung stellt einen besonderen Fall der Außenprüfung durch das Finanzamt dar. Sollten sich hier Unregelmäßigkeiten ergeben, kann dies erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ob Beeinträchtigung des Betriebsablaufs oder ob Akten für einen längeren Zeitraum eingezogen werden – eine fehlerhafte Betriebsprüfung sollten Sie unbedingt vermeiden.
Mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht können Sie wirksam gegen das unrechtmäßige Verhalten des Finanzamtes vorgehen. Dabei ist es wichtig, auch in schwierigen Prüfungen Ruhe zu bewahren und rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt.
Um sicherzustellen, dass die Betriebsprüfung bei Ihnen reibungslos verläuft, sind folgende Punkte zu beachten:
Vorbereitung auf den Prüfungstermin
Sammeln und ordnen Sie relevante Bücher, Verträge, Rechnungen, Angaben zur Sozialversicherung sowie Beiträge
Gewähren Sie dem Betriebsprüfer Zugang zu Ihren EDV-Systemen
Trennen Sie private von betrieblichen Unterlagen
Weisen Sie einen Ansprechpartner zu oder übernehmen Sie selbst diese Rolle und einigen Sie sich, wann und wie Rückfragen beantwortet bzw. Gespräche geführt werden sollen
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und machen Sie deutlich, dass sie nicht mit dem Betriebsprüfer kommunizieren müssen
Ablauf der Prüfung
Das Finanzamt kündigt die Prüfung mindestens zwei Wochen im Voraus an
Die Prüfungsanordnung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung, den Prüfungsbeginn, den Namen des Prüfers und den zu prüfenden Steuerpflichtigen enthalten
Ein Einspruch gegen die Prüfung oder ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann eingereicht werden
Die Prüfung findet in den Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten statt
Bei längeren Prüfungen kann dies auch beim Steuerberater oder beim Finanzamt fortgesetzt werden
Die Dauer der Prüfung hängt vom Umfang ab
Diese kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen variieren
Während der Prüfungsdauer können Gespräche zur Abstimmung geführt werden
Sie müssen bei der Prüfung mitwirken, indem Sie Einsicht in die erforderlichen Unterlagen gewähren
Abschließend wird ein Abschlussgespräch geführt und ein Prüfungsbescheid erteilt
Unterstützung durch den Rechtsanwalt
Ablehnung eines bestimmten Prüfers
Einschreiten bei unerlaubtem Fotografieren, Nachfragen bei Mitarbeitern oder Einsicht in private Angelegenheiten
Dies kann durch Einspruch oder Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Prüfungstermin erfolgen
Stellungnahme gegen den Prüfungsbericht
Widerspruch oder Klage gegen Steuerbescheide
Umfang der Prüfung
Jeder Steuerpflichtige kann gemäß der Abgabenordnung (AO) geprüft werden
der ein Gewerbe betreibt
einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält
freiberuflich tätig ist
oder als Privatperson mit Jahreseinkünften höher als 500.000 EUR
wenn das Finanzamt es für zweckmäßig erachtet (z.B. wenn angefragte Informationen zur Sozialversicherung nicht mitgeteilt wurden)
Je größer der Betrieb, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung
Auch kleine Betriebe können zufällig Ziel einer Außenprüfung werden
Es werden Steuerarten, Besteuerungszeiträume und bestimmte Sachverhalte geprüft, z.B. die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
Nur betriebliche Unterlagen sind prüfungsrelevant, nicht aber private
Die Prüfung kann sich auf spezielle Teilbereiche wie Lohnsteuer oder Umsatzsteuer beschränken
Damit Ihre Betriebsprüfung reibungslos abläuft, stehen wir Ihnen zur Seite. Bereits kleine Ungenauigkeiten können zu empfindlichen Verzögerungen oder Zuschätzungen führen. Wir bereiten Sie auf die Betriebsprüfung vor und simulieren diese bei Bedarf vorab, damit Sie keine Überraschungen erleben. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung weiß ich, auf welche Details Sie achten müssen. Kommt es zu Unstimmigkeiten, verteidigen wir Sie mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen sowie mit Stellungnahmen. Zusätzlich übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit dem Finanzamt und dem Betriebsprüfer, damit Sie sorgenfrei weiterarbeiten können.
Weil die Vorbereitungszeit nur so kurz ist, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig melden, damit die Betriebsprüfung gelingt.
Mo.- Do.: 09:00 – 12:30, 14:00 – 16:30 Uhr
Fr.: 09:00 – 12:30 Uhr