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Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich zügig und kostengünstig scheiden zu lassen – ganz ohne belastenden Rosenkrieg. Wenn beide Ehepartner sich über die Trennung und deren Konsequenzen einig sind, kann die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten, da lediglich ein Rechtsanwalt engagiert werden muss. So gelingt der Neuanfang unkompliziert und ohne langwierige Konflikte.
Die Scheidung kann entweder einvernehmlich oder streitig durchgeführt werden. Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner:
die Scheidung herbeiführen möchten und
sich über die Folgen der Scheidung einig sind.
In diesem Fall reicht es aus, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag einreicht, während der andere diesem einfach zustimmen kann – ganz ohne einen eigenen Anwalt.
Bei einer streitigen Scheidung hingegen sind beide Parteien anwaltlich vertreten, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten führt.
Da in Deutschland für den Scheidungsantrag Anwaltszwang besteht, muss dieser von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
Allerdings kann der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.
Ein wesentlicher Vorteil der einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass sie Zeit, Kosten und unnötige Konflikte spart.
Ich, als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht, begleite Sie professionell und einfühlsam durch den Scheidungsprozess. Ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Auseinandersetzung – ich setze mich für Ihre Interessen ein und sorge für eine rechtssichere und effiziente Lösung. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Selbst wenn beide Ehepartner übereinstimmen, müssen für eine einvernehmliche Scheidung bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die maßgebliche Regelung hierfür findet sich in § 1566 Abs. 1 BGB, der das Scheitern der Ehe rechtlich definiert.
Um eine Scheidung ohne Konflikte zu ermöglichen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr).
Ein Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung eingereicht werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Dies kann jedoch rechtliche Risiken mit sich bringen und sollte individuell geprüft werden.
Ich muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Der Antrag enthält wesentliche Angaben wie die Daten der Ehepartner, gemeinsame Kinder, den Trennungszeitpunkt und bestimmte Scheidungsfolgen.
Die Ehepartner müssen sich über sämtliche Scheidungsfolgen einig sein.
Die Einvernehmlichkeit muss im Scheidungsantrag deutlich erkennbar sein, was ich sicherstelle.
Der andere Ehepartner muss der Scheidung zustimmen, um das Verfahren ohne Streit zu ermöglichen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehe gütlich geschieden werden – ohne langwierige Prozesse oder emotionale Belastungen.
Tipp: Scheidungsfolgen frühzeitig regeln
Um das gerichtliche Verfahren weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden.
In dieser Vereinbarung werden bereits im Vorfeld verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden und einen Rosenkrieg zu verhindern.
Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und verhindert einen anstrengenden Rosenkrieg. Ich begleite Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht durch den gesamten Scheidungsprozess. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung orientieren sich am sogenannten Verfahrenswert, der wesentlich durch folgende Faktoren beeinflusst wird:
Einkommen beider Ehepartner
Vermögen beider Ehepartner, abzüglich bestimmter Freibeträge
Auf Grundlage dieses Verfahrenswertes berechne ich sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten.
Gerichtskosten
Das zuständige Familiengericht wird erst aktiv, nachdem der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.
Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen.
<spanGrundsätzlich muss derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, diese Kosten zunächst vorstrecken.
Nach Abschluss des Verfahrens teilen sich die Ehegatten die Gerichtskosten in der Regel hälftig.
Anwaltskosten
Ein erheblicher Kostenvorteil der einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass lediglich ein Anwalt erforderlich ist.
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren basieren ebenfalls auf dem Verfahrenswert und sind grundsätzlich vom Auftraggeber des Anwalts (Antragsteller) zu tragen.
Um die finanzielle Belastung gerecht zu verteilen, empfehle ich, im Vorfeld eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenübernahme zwischen den Ehepartnern zu treffen.
Fazit: Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten
Da kein langwieriger Rosenkrieg vor Gericht ausgetragen wird, ist eine einvernehmliche Scheidung nicht nur nervenschonend, sondern auch finanziell überschaubar.
Eine frühzeitige Einigung über die Scheidungsfolgen kann zudem zusätzliche Kosten vermeiden und das Verfahren beschleunigen.
Die Dauer einer Scheidung ohne Streit wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst – einige davon können die Ehepartner steuern, während andere im Ermessen des Gerichts liegen.
Da eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige Konflikte abläuft, ist sie in der Regel erheblich schneller abgeschlossen als ein gerichtlicher Rosenkrieg.
In vielen Fällen verkürzt sich die Scheidungsdauer um mehrere Monate.
Die Dauer des Verfahrens bei meinem zuständigen Familiengericht variiert je nach Auslastung und individuellen Umständen.
Ich berate Sie im Familienrecht gerne und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, mit welcher Dauer Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen können.
Obwohl eine einvernehmliche Scheidung in der Regel schneller und kostengünstiger als ein gerichtlicher Streit ist, gibt es einige Risiken, die man nicht unterschätzen sollte. Ein wesentlicher Punkt ist die anwaltliche Vertretung:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird lediglich ein Rechtsanwalt beauftragt, der ausschließlich die Interessen seines Mandanten vertritt – nicht die beider Ehegatten.
Aus berufsrechtlichen Gründen darf ein Rechtsanwalt immer nur eine Partei beraten und unterstützen.
Der nicht vertretene Ehegatte befindet sich dadurch in einer strukturellen Benachteiligung, auch wenn er der Meinung ist, dass alle Scheidungsfolgen fair geregelt sind.
Ohne eigene anwaltliche Beratung können finanzielle und rechtliche Risiken übersehen werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Schutz vor späteren Konflikten
Ein häufiger Fehler ist es, auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten.
Wird keine klare Regelung zu Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht getroffen, können nach der Scheidung nachträgliche Streitigkeiten auftreten – oft mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
In solchen Fällen müssen dann möglicherweise doch zwei Rechtsanwälte eingeschaltet werden, und aus der vermeintlich einfachen Trennung wird ein kostspieliger Rechtsstreit.
Um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich reibungslos abläuft, empfehle ich, frühzeitig eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen. So lassen sich unerfreuliche Überraschungen vermeiden und es wird gewährleistet, dass aus einer friedlichen Trennung kein Rosenkrieg entsteht.
Eine einvernehmliche Scheidung verläuft nur dann wirklich reibungslos, wenn alle Scheidungsfolgen klar geregelt sind. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich alle wichtigen Rechte und Pflichten nach der Ehe vertraglich festhalten. So vermeide ich spätere Konflikte und verhindere einen unerwarteten Rosenkrieg.
Welche Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden?
Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Vermögensaufteilung: Zugewinnausgleich und finanzielle Regelungen
Versorgungsausgleich: Verteilung von Rentenanwartschaften
Ehewohnung: Regelung zur eigenen oder gemieteten Immobilie
Hausrat: Verteilung der Haushaltsgegenstände
Kinder: Sorgerecht und Umgangsrecht
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für beide Seiten
Scheidungsfolgenvereinbarungen können vor, während oder nach der Scheidung erstellt werden.
Falls bereits ein Ehevertrag besteht, enthält dieser oft Regelungen zu wichtigen Scheidungsfolgen.
Ich prüfe bestehende Verträge auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit und passe diese bei Bedarf an die Vorstellungen beider Ehegatten an.
Schnellere Scheidung durch Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Wenn es den Ehepartnern vor allem darum geht, die Scheidung möglichst schnell abzuschließen, kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Verfahren zusätzlich beschleunigen.
Ich prüfe individuell, ob ein Versorgungsausgleich in Ihrem Fall überhaupt erforderlich wäre und ob ein Verzicht rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Eine zeitnahe Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit und Kosten und sorgt dafür, dass aus einer einfachen Trennung kein teurer Rosenkrieg wird. Lassen Sie sich jetzt von mir, Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten!
Bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie von einer schnellen und kosteneffizienten Lösung ohne langwierige Auseinandersetzungen. Ich begleite Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der strategischen Planung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Meine anwaltlichen Leistungen für eine einvernehmliche Scheidung umfassen:
Individuelle Beratung: Prüfung, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist
Rechtliche Prüfung: Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf
Begleitung des Scheidungsverfahrens: Von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Erstellung oder Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht zu treffen.
Als Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Trennung fair und rechtssicher verläuft. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und starten Sie sorgenfrei in einen neuen Lebensabschnitt.
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