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Kindergeld und weitere Bestimmungen
Das Kindergeld bleibt auch in der neuen Tabelle ein bedeutender Aspekt. In der Regel erhält der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, das Kindergeld. Der barunterhaltspflichtige Elternteil ist verpflichtet, den Unterhaltsbetrag entsprechend zu reduzieren:
Zudem können Einkünfte des Kindes, wie zum Beispiel ein Lehrlingsgehalt, zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden, nachdem ein pauschaler Ausbildungsmehrbedarf von 100 Euro abgezogen wurde. Ab dem volljährigen Alter sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
Die genauen Beträge der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 sind hier aufgeführt:
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