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Ihre Kanzlei BERGERT Rechtsanwälte.
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Fr.: 09:00 – 12:30 Uhr
Schwangerschaft: Wenn man als Arbeitgeber frühzeitig von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin erfährt, stellt sich häufig die Frage, ob man das Team darüber informieren darf. Welche gesetzlichen Regelungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten?
Gemäß dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, Informationen über eine Schwangerschaft ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Dies schließt alle Personen ein, die nicht unmittelbar an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der Schwangeren beteiligt sind.
Ich bin als Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um zu klären, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird.
Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen anschließend umgesetzt werden.
So ist es beispielsweise schwangeren Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht mehr gestattet, länger als vier Stunden am Tag in stehender Position zu arbeiten.
Darüber hinaus sind Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen für werdende Mütter unzulässig.
Um diese Schutzmaßnahmen umsetzen zu können, darf ich Vorgesetzte und Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft informieren.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich schwangeren Arbeitnehmerinnen zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen. Sei es die Mitteilungspflicht, der Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen – ich berate Sie umfassend und rechtlich fundiert.
Wenn man die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Zustimmung im Team bekannt gibt, kann dies für den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen haben. In solchen Fällen droht unter Umständen sogar ein Bußgeld.
Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergeleitet? Ich stehe Ihnen rechtlich zur Seite und achte darauf, dass Ihre Rechte geschützt sind und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber überprüft werden.
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